Geldanlagen.comGeldanlage VergleichEinlagensicherung

Einlagensicherung, Einlagensicherungsfonds


Kunden, die Geldanlagen bei einer Bank tätigen, wollen natürlich die Sicherheit, dass dieses Geld im Fall einer Insolvenz des Institutes trotzdem gesichert ist.
Um Kunden vor einem Verlust zu schützen, gibt es sowohl gesetzliche Vorschriften wie auch freiwillige Maßnahmen der Banken.
Die wichtigste Maßnahme ist natürlich, die Insolvenz einer Bank grundlegend zu verhindern. Hierzu gibt es verschiedene Vorschriften über die Rücklage von Eigenkapital, die im Kreditwesengesetz verankert sind.

Einlagensicherung - Gesetzliche Vorschriften


Im Bereich der Sparkassen und Genossenschaftsbanken gibt es eine spezielle Einlagensicherung. So tritt im Fall der Insolvenz eines Instituts die Muttergesellschaft ein, durch Zusammenschlüsse einzelner Institute können Verluste meist aufgefangen werden.
Anders bei privaten Banken. Hier sind die Kunden lediglich durch eine gesetzliche Regelung gesichert, wonach 90% aller Einlagen eines Kunden, maximal jedoch 20.000,00 Euro, abgesichert sind. Diese gesetzliche Regelung der Einlagensicherung findet sich im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz.

Einlagensicherung im Ausland


Einen derart gesetzlichen Schutz von Einlagen der Kunden findet sich auch in anderen Ländern Europas. So sind im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung in den Niederlanden und Belgien ebenfalls 20.000 Euro abgesichert, in Frankreich sogar 70.000 Euro.

Freiwillige Einlagensicherungsfonds


Da viele Banken ihre Kunden jedoch zusätzlich sichern wollen, gibt es den freiwilligen Einlagensicherungsfonds verschiedener Bankenverbände, etwa dem Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands, den Bundesverband deutscher Banken und den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken.
Die Gelder, die der Fonds verwaltet und im Ernstfall zur Verfügung stellt, werden von den jeweils angehörigen Instituten eingezahlt, die Höhe ist abhängig von deren Größe und Volumen.

Im Rahmen des Einlagensicherungsfonds werden sowohl Geldanlagen auf dem Sparkonto wie auch dem Girokonto und Termineinlagen gesichert. Auch das Tagesgeldkonto, das Festgeldkonto, sowie das Bausparkonto gehören zur Einlagensicherung.

Nicht unter den Einlagensicherungsfonds fallen hingegen Wertpapiere und Fondsanlagen der Kunden, da es sich hierbei nicht um Einlagen bei der Bank handelt. Vielmehr tritt sie als Verwalter auf. Auch von der Bank vergebene Inhaberschuldverschreibungen sind nicht durch den Einlagensicherungsfonds geschützt, deren Auszahlung erfolgt im Insolvenzfall sogar nachrangig.

Einlagensicherungsfonds - Höhe der Absicherung

Die Höhe der Absicherung durch den Einlagensicherungsfonds ist abhängig vom haftenden Eigenkapital der Banken. Die Sicherungsgrenze liegt hierbei bei 30% dieses haftenden Eigenkapitals. In der Regel sind Ihre Einlagen somit bis zu einem Betrag von mehreren Millionen Euro pro Kunde geschützt.
Die genaue Grenze der Einlagensicherung können Kunden bei ihrer Bank erfragen.

Haben Anleger beim Garantieverbund der Volks- und Raiffeisenbanken einen Anspruch auf Entschädigung im Insolvenzfall, trifft dies beim Einlagensicherungsfonds des privaten Bankgewerbes nicht zu. Sofern es in Deutschland oder Europa zu einer Bankenkrise gekommen ist und die Entschädigungssummen die Gelder des Einlagensicherungsfonds überschreiten, müssten Anleger trotz dessen mit Verlusten bei ihren Geldanlagen rechnen. Dieses Szenario ist allerdings sehr unwahrscheinlich.
Um Sie über die Höhe der Einlagensicherung zu informieren, ist dieser Passus bereits bei Kontoeröffnungen enthalten.

 

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