Geschlossene Fonds, Beteiligungen
Im Bereich der Investmentfonds gibt es sowohl geschlossene wie auch offene Fonds. Die offenen Investmentfonds sind die in Deutschland am häufigsten ausgegeben Fonds, sie werden auch als Publikumsfonds genannt. Sie zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass sie in zahlreiche verschiedene Wertpapiere investieren und hierdurch eine Risikostreuung erreichen.Im Gegensatz hierzu stehen die geschlossenen Fonds, die in der Art einer Beteiligung konzipiert sind. Die Anleger werden durch den Kauf dieser Fondsanteile Kommandidisten und somit Beteiligte des Unternehmens. Sie nehmen daher direkt an den Gewinnen sowie Verlusten des Fonds teil.
Investment in ein Projekt
Geschlossene Fonds sammeln die Gelder ihrer Kunden ein und investieren diese in nur ein einziges Projekt. Dies kann zum Beispiel ein Schiff, ein Einkaufszentrum oder auch ein Flugzeug sein. Die Erträge, die die Anleger hieraus erzielen, werden je nach Art des Fonds zum einen aus Mieterträgen (Immobilienfonds), zum anderen aus Leasingeinnahmen (Schiffsfonds, Flugzeugfonds) erzielt. Durch die ausschließliche Finanzierung des einen Projektes ist der Anleger natürlich maßgeblich von dessen Entwicklung abhängig. Sofern es die Erwartungen nicht erzielen konnte, das Haus also nicht vermietet wird bzw. das Schiff nicht verleast werden kann, drohen dem Anleger Verluste, die bis hin zum Totalverlust reichen können. Auf der anderen Seite sind bei geschlossenen Fonds aber auch überdurchschnittliche Gewinne möglich.Feste Laufzeit
Beteiligungen weisen weiterhin immer eine feste Laufzeit aus. Diese richtet sich natürlich nach dem jeweiligen Fonds, sie kann zwischen 5-25 Jahre liegen. Während dieser Zeit ist die Rückgabe der Fondsanteile an die Kapitalgesellschaft ausgeschlossen. Wer dennoch seine Anteile liquidieren muss, etwa aufgrund finanzieller Probleme, hat lediglich über einen Zweitmarkt die Möglichkeit, diese an andere Anleger zu verkaufen. Oftmals muss hierbe jedoch mit hohen Verlusten gerechnet werden.Steuersparmodelle?
Geschlossene Fonds waren noch vor einigen Jahren vor allem als Steuersparmodelle begehrt, denn es konnten vor allem in den ersten Jahren mitunter hohe Anfangsverluste berücksichtigt werden, die die persönliche Steuerlast senken konnten. Dieses Steuerschlupfloch wurde mittlerweile abgeschafft. Dennoch sind vor allem Schiffsfonds begehrt, denn ihre Gewinnermittlung richtet sich in erster Linie nach der Größe des Schiffes, im Einzelnen nach der Nettoraumzahl. Dies führt dazu, dass die Erträge aus Schiffsbeteiligungen nur zu etwa 0,2-0,6% versteuert werden müssen, der Rest verbleibt dem Anleger steuerfrei.Im Bereich der geschlossenen Fonds erzielen Anleger zudem keine Kapitalerträge, vielmehr werden durch die Konzeption einer Beteiligung Erträge aus Gewerbegeschäft erzielt. Diese Gewinne müssen Anleger daher selbstständig im Rahmen ihrer Steuererklärung angeben und mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.


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